Veranstaltungen
Jeweils in Linz, Wirtschaftskammer, Hessenplatz 3, Europasaal, Dienstag, Beginn 19.00 Uhr s.t.
Vortrag
Achtung: Seit Oktober 2024 finden die Vorträge idR wieder in der renovierten Wirtschaftskammer in Linz statt!
3. März 2026
in Wels, Wirtschaftskammer, Dr.-Koss-Straße 4
Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas, ehem. Rektor der JKU Linz, Institut für Zivilrecht:
„Der ideelle Schaden zwischen Haftungsgrund und Haftungsumfang“
Sollen Nachteile, die zu keiner Beeinträchtigung des Vermögens führen, in Geld ersetzt werden, sind die Voraussetzungen vielfach strittig. Das gilt besonders für Gefühlsschäden ohne Krankheitswert (z.B. infolge der Tötung eines nahen Angehörigen, der Beeinträchtigung des väterlichen Kontaktrechts, der Vertauschung von Neugeborenen in der Kinderklinik, der Veröffentlichung eines Sexvideos oder von Stalking). Umso wichtiger ist es, bei der Beeinträchtigung ideeller Interessen zwischen der „Verbindlichkeit zum Schadenersatze“ (Rubrik zu §§ 1295 ff ABGB) und den „Arten des Schadenersatzes“ (Rubrik zu §§ 1323 ff ABGB) zu unterscheiden.
Der Votragende war von 2015 bis 2023 Rektor der JKU, er ist dzt Aufsichtratsvorsitzender der LIVA und Kolumnist der OÖN. Er war Schiedsrichter und Gutachter in bekannten Causen (z.B. Linzer Swap, Salzburger Finanzskandal, Eurofighter). Er ist Mitherausgeber und Schriftleiter der JBl, Mitherausgeber (mit Geroldinger) und Autor der aktuellen Auflage des Rummel-Kommentars. Aus seinen zahlreichen Publiktionen sei im Zusammenhang mit dem Thema auf „Schadenersatz bei Verletzung der Privatsphäre“, RZ 2004, 33, hingewiesen.
Vorschau
3. März 2026
in Wels, Wirtschaftskammer, Dr.-Koss-Straße 4
Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas, ehem. Rektor der JKU Linz, Institut für Zivilrecht:
„Der ideelle Schaden zwischen Haftungsgrund und Haftungsumfang“